Gesundheit A-Z
Krankenversicherung, gesetzliche
Abk. GKV, Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen arbeitet die GKV nach gesetzlichen Vorschriften. Pflichtversicherte der GKV sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Landwirte, Künstler und Studenten, sofern sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Sie können zwischen den verschiedenen Krankenkassen wählen. Die Krankenkassen sind angehalten, das Gesundheitsbewusstsein der Versicherten zu fördern und bieten in diesem Rahmen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder Krankheitsverhütung an. Im Krankheitsfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Krankenbehandlung und gegebenenfalls Rehabilitation; zu den Leistungen gehören darüber hinaus die Mutterschaftshilfe und die Empfängnisregelung einschließlich eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Sterilisation. Hinsichtlich dieser Leistungen müssen die Krankenkassen auf Qualität und Wirtschaftlichkeit achten; genügen Methoden der alternativen Medizin diesen Kriterien, übernehmen Krankenkassen auch deren Kosten, schulmedizinisch anerkannte Verfahren werden grundsätzlich vergütet. Bei Medikamenten besteht Zuzahlungspflicht, sofern der Versicherte nicht als Härtefall anerkannt ist. Die Versicherten zahlen ihre Beiträge nach dem Solidarprinzip.
Wissenschaft
News der Woche 04.10.2024
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Der Ursprung der Ozeane
Himmelsstein: Am 9. Juni 1952 schlug ein 107 Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem All in der kanadischen Provinz Alberta in einem Weizenfeld bei dem Weiler Abee ein. Es ist der größte bekannte Enstatit-Chondrit. Diese seltene Art von Steinmeteoriten wurde nach dem darin nachweisbaren Mineral Enstatit benannt, einem...