Lexikon
Gefangenenbefreiung
die vorsätzliche Befreiung eines Gefangenen aus staatlichem Gewahrsam; strafbar nach § 120 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.
In der
Schweiz
wird die Gefangenenbefreiung nach Art. 310 StGB mit Gefängnis bestraft. Wird sie von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so werden die Teilnehmer, die Gewalt verübt haben, mit Zuchthaus bis zu 3 Jahren bestraft. – In Österreich
ist die Gefangenenbefreiung, gemäß §300 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe zu ahnden.
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