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Investitinslenkung

i. w. S. alle Maßnahmen, durch die der Staat direkt oder indirekt auf die Investitionsentscheidungen einwirkt. Hierzu zählen zum herkömmlichen Instrumentarium der Wirtschaftspolitik gehörende Finanzhilfen u. Steuervergünstigungen (z. B. Zonenrandförderung, Werfthilfeprogramm), Raumordnungs- u. Bauleitpläne sowie Umweltschutzauflagen. Investitionslenkung e. S. umfasst I. direkte staatliche Maßnahmen der Investitionssteuerung u. damit Wirtschaftsplanung über Investitionskontrollen mit Ge- u. Verboten, wobei die vorhandenen Modelle sich in der Eingriffsintensität unterscheiden. I. ist politisch deswegen so umstritten, weil sie vom Prinzip her mit der Marktwirtschaft nicht vereinbar ist, ihre Verfechter aber Fehlentwicklungen in der Marktwirtschaft vermeiden wollen.

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