Lexikon
Organisatiọnszwang
die auf Gesetz oder behördlicher Anordnung beruhende Pflicht, einer Organisation, besonders einem Verband, beizutreten oder Mitglied kraft Gesetzes zu sein, z. B. bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften. Der Organisationszwang kann durch den Verband selbst ausgeübt werden, um Außenstehende zum Beitritt zu veranlassen (äußerer Organisationszwang) oder Mitglieder am Austritt zu hindern sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen (innerer Organisationszwang).
Wissenschaft
Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht
Der Ozean um die Antarktis ist eine wichtige Senke für Kohlendioxid. Neue Messungen zeigen nun, dass er wahrscheinlich sogar noch größere Mengen des Treibhausgases speichert als bisher angenommen. Während frühere Angaben üblicherweise auf indirekten Schätzungen beruhten, haben Forschende nun den CO2-Austausch zwischen Luft und...
Wissenschaft
In aller Freundschaft
Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...