Lexikon
Postgiro
[-dʒi:-]
bankähnliche Einrichtung der Post zur Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs; 1909 in Deutschland eingeführt, bis 31. 12. 1983 unter der Bezeichnung Postcheckdienst. Jedermann kann sich über eine Postfiliale ein Konto einrichten lassen und Beträge in beliebiger Höhe auf andere Postgirokonten überweisen sowie mittels Postbarscheck Barauszahlungen an Empfänger veranlassen.
Wissenschaft
Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen
Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...