Lexikon

Präzednzfall

[
lateinisch
]
ein beurteilter Rechtsfall, dessen juristisch entscheidende Gesichtspunkte („tragende Gründe“) auf einen neuen, gleich gelagerten (analogen) Fall angewendet werden können. Präzedenzfälle haben besonders im englischen Recht eine wesentliche rechtsbildende Wirkung. Im Völkerleben werden von überstaatlichen Organen wie internationalen Gerichten gelegentlich auch für die Vertragsauslegung Präzedenzfälle herangezogen. Auch Präjudiz.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon