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Präjudz

[das; Plural Präjudizien; lateinisch]
allgemein Vorentscheidung, besonders eine behördliche, vor allem gerichtliche Entscheidung eines Präzedenzfalls, die häufig, wie die der höchstrichterlichen Rechtsprechung, tatsächlich oder rechtlich bindende Wirkung für spätere Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen hat.

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