wissen.de Artikel

Glücksspiel

Der Traum vieler Menschen ist ein Gewinn im Lotto oder der goldene Tipp bei einer Sportwette, denn durch die richtige Entscheidung winken oftmals hohe Geldsummen. Doch gerade steuerlich sind für Gewinner einige Dinge zu beachten. So müssen Lottospieler zwar grundsätzlich keine Steuern entrichten, wird das Geld jedoch angelegt und es werden weitere Erträge daraus erzielt, so sind diese zu deklarieren. Seit einiger Zeit müssen auch professionelle Kartenspieler ihre Gewinne versteuern, das sagt zumindest das Finanzgericht Köln. Auch Anbieter von Sportwetten haben inzwischen eine Steuer von fünf Prozent zu entrichten. Der Fiskus profitiert von den Einnahmen durch die Gewinne, während dem Steuerzahler möglicherweise hohe Nachzahlungen drohen, falls er das Geld nicht beim Finanzamt meldet.
 
Wettsteuer – eine Auflage für die Buchmacher mit Auswirkungen auf die Spieler
Glücksspiel
Bis zum 01. Juli 2012 waren die Gewinne von Sportwetten noch steuerfrei. Doch heutzutage ist seitens der Betreiber, wegen eines Glücksspielstaatsvertrags, eine Steuer von fünf Prozent auf alle Wetten fällig. Dieser Vertrag gilt jedoch ausschließlich für die Buchmacher. Der Spieler an sich ist nur am Rande von dieser Neuerung betroffen, denn die Kosten der Steuer werden häufig auf den Kunden umgelagert, sodass fünf Prozent des Einsatzes einbehalten werden. Wie es zu dieser Neuerung kam, ist bei sportwettentest.net nachzulesen. Demnach wurden zunächst alle privaten Anbieter von Sportwetten ausgeschlossen. Lediglich einem Betreiber war es noch gestattet, diese anzubieten. Es kam zu einer Monopolisierung, und die Konkurrenz versetzte ihre Firmensitze ins Ausland, sodass das deutsche Steuersystem hier nicht greifen konnte. Der Grund für diese Steuer liegt auf der Hand, denn der Frankfurter Rundschau zufolge befinden sich die Online-Buchmacher in einer juristischen Grauzone und  darüber hinaus nahm der Staat im Jahre 2013 rund 188 Millionen Euro durch die Wettsteuer ein.  
 
Lottogewinne sind nicht zu versteuern
Ein Gewinn beim Lotto ist nicht zu versteuern, zumindest solange das Geld nicht durch Zinsen weiteres Kapital abwirft. Ist dies der Fall, dann muss die Rendite auch versteuert werden. Die Gewinnchancen sind jedoch sehr niedrig, sodass die Gewinnchance bei eins zu 140 Millionen liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dreimal im Leben vom Blitz getroffen zu werden, ist genauso hoch. Die Aussicht im Lotto auf einen Gewinn steigt jedoch, wenn Spieler in einer Tippgemeinschaft am Spiel teilnehmen. In diesem Fall steht allen Mitgliedern der gleiche Anteil zu. Bei der Versteuerung ändert dies jedoch nichts. Auch hier müssen die Gewinne versteuert werden, falls diese nachträglich Gewinne abwerfen. Knifflig wird es, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung vorliegt, denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass der Gewinn eine steuerliche Schenkung darstellt.  Es reicht ein schriftlicher Vertrag, um dieser steuerlichen Belastung zu entgehen. Den Spielern obliegt also eine Nachweispflicht. Am besten legen diese den Vertrag einem Rechtsanwalt zur Kontrolle vor. Auf diese Weise wird keine Schenkungssteuer fällig.
 
Bestimmte Gewinne werden als „sonstige Einkünfte“ deklariert
Gerade bei Spielshows im Fernsehen müssen die Gewinne versteuert werden. Die erzielten Einnahmen müssen als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Diese Regelung gilt auch bei Preisgeldern im Sport, Pokergewinnen oder, besonders bizarr, bei Lehrpreisen. Falls jemand die Gelder nicht versteuert, so läuft er Gefahr, der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden. 
 
  • Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2012
    Eine Entscheidung der Richter aus München legte fest, dass Gewinne aus TV-Shows versteuert werden müssen. Als Begründung nannten die Richter, dass die Teilnahme eine vertragliche Leistung sei und der Gewinn die Gegenleistung für die Teilnahme darstelle. Kandidaten dieser Shows haben den Gewinn für ein Spiel gewonnen, dessen Ergebnis nicht aus Glück resultiert, sondern aus Können. Spielte der Zufall aber eine große Rolle, können die Einnahmen steuerfrei genutzt werden. Ob jedoch ein Gewinn aufgrund des Könnens oder aufgrund von Glück erzielt wurde, das ist nicht eindeutig nachzuweisen. Aus diesem Grund befinden sich besonders Pokerspieler in einer Grauzone.
     
  • Professionelle Kartenspieler – Ein Grenzfall
    Ein Präzedenzfall liegt bei einer Klage eines Pokerspielers vor, der das Spiel nur als Hobby verfolgt. Das Finanzgericht Köln legte fest, dass die Gewinne eines Pokerspiels ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen. Der Fall des Kartenspiels ist eine Grauzone, denn bei dem Verfahren stand zur Debatte, ob das Kartenspiel überhaupt als Glücksspiel bezeichnet werden kann oder, ob vielmehr das Können über den Ausgang eines Spiels entscheidet. Im Endeffekt legten die Richter fest, dass ein Pokerspieler die Gewinne dann versteuern muss, wenn er regelmäßig über einen längeren Zeitraum an Turnieren mit hohen Gewinnsummen teilnimmt. Weitere Angaben, die in der Pressemitteilung des Gerichts gemacht wurden, sind hier nachzulesen
 
Glückspiel

Pixabay © fielperson (CC0 Public Domain 1.0)

 
Die steuerliche Rechtslage bei Glücksspielen ist also sehr diffus. Christina Georgiadis, die Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., bringt die Situation auf den Punkt:
 
„Kann das Finanzamt unterstellen, dass eine gewonnene Geldsumme durch eine Leistung verdient wurde oder jemand sein Konto aufpolstern wollte, wird ungeniert Einkommenssteuer verlangt.“
 
Dabei hat das Finanzamt noch vor ein paar Jahren gar nicht auf die Gewinne geachtet. Damals spielte es noch keine Rolle, ob Bürger bei Preisverleihungen, beim Pokern oder bei anderen Veranstaltungen ein Preisgeld gewannen. Spätestens aber seit dem Urteil von 2012 greift der Fiskus bei Gewinnen dieser Art ordentlich zu, sodass die Gewinner von TV-Shows nicht um das Finanzamt herumkommen.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel auf wissenschaft.de

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon