Lexikon

Schiffsvermessung

Ermittlung des geschlossenen Innenraums von Schiffen nach komplizierten Schiffsvermessungsvorschriften durch die Schiffsvermessungsbehörde. Der ermittelte Bruttoraumgehalt in Bruttoregistertonnen (BRT) dient als Vergleichsbasis für Schiffe und Flotten; 1 BRT = 2,832 m3. Der nach Abzug der Räume für den Schiffsbetrieb (Mannschaftsräume, Brennstoff, Raum für Antriebsmaschine u. a.) erhaltene Nettoraumgehalt (in Nettoregistertonnen [NRT]) dient zur Bemessung von Gebühren und Abgaben in Kanälen und Häfen. Da die Schiffsvermessung nach BRT bzw. NRT mängelbehaftet war, trat 1982 ein neues internationales Vermessungssystem in Kraft. Die dimensionslose Bruttoraumzahl (BRZ) bestimmt sich aus dem Inhalt ausnahmslos aller umbauten Räume des Schiffes, multipliziert mit einem Beiwert zwischen 0,22 und 0,32. Die Nettoraumzahl (NRT, ebenfalls dimensionslos), die etwas komplizierter berechnet wird, repräsentiert den Laderauminhalt. Sie wird beeinflusst durch den angemarkten Freibordtiefgang im Verhältnis zur Seitenhöhe des Schiffes und durch die Zahl der Fahrgäste; außerdem geht der vorgenannte Beiwert in die Berechnung ein.
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