Lexikon

Sprengstoffgesetz

Gesetz in der Fassung vom 10. 9. 2002, regelt den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und deren Beförderung und Einfuhr. Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es einer Erlaubnis, die von den zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen ist. Daneben sind Auflagen zur Lagerhaltung, Verpackung, Kennzeichnung u. a. zu beachten. Materielle und verfahrensrechtliche Regelungen enthalten die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz.
Opioide, Schmerzen, Medizin
Wissenschaft

Schmerzfrei

Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.

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Blutproben
Wissenschaft

Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns

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