Lexikon
Sprengstoffgesetz
Gesetz in der Fassung vom 10. 9. 2002, regelt den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und deren Beförderung und Einfuhr. Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es einer Erlaubnis, die von den zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen ist. Daneben sind Auflagen zur Lagerhaltung, Verpackung, Kennzeichnung u. a. zu beachten. Materielle und verfahrensrechtliche Regelungen enthalten die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz.
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
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Wissenschaft
Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns
Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...