Lexikon
Staatskommissar
mit der Durchführung besonderer Aufgaben betrauter Beamter, insbesondere zur Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber nachgeordneten Organen und Dienststellen. So kann der Staat (das Land) im Rahmen der Kommunalaufsicht in bestimmten Fällen einen Kommissar bestellen. Dies ist auch möglich im Rahmen des Bundeszwangs (Art. 37 GG) bei einem Einschreiten des Bundes gegen ein Land. politische Kommissare.
Wissenschaft
Überraschung: Den Riesenkolibri gibt es zweimal
Die Größten der Kleinen im Visier: Eine Untersuchung der Riesenkolibris der Andenregion hat aufgedeckt, dass es sich nicht um eine Art handelt, sondern um zwei. Sie ähneln sich zwar stark, unterscheiden sich aber genetisch deutlich – und auch in ihrem Verhalten: Die eine Spezies ist demnach im Gegensatz zur anderen extrem...
Wissenschaft
Wunderwurzel Yams
In der asiatischen Naturheilkunde bewährt, in afrikanischen Ländern als Grundnahrungsmittel unabdingbar und für Europa verheißungsvoll: Yams zeigt hohes Zukunftspotenzial als alternative Ackerfrucht sowie als medizinischer Rohstoff. Text: TAMARA WORZEWSKI Das Geklacker der Metallkugel im Mörserautomaten übertönt jedes andere...
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