Lexikon

Staatskommissar

mit der Durchführung besonderer Aufgaben betrauter Beamter, insbesondere zur Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber nachgeordneten Organen und Dienststellen. So kann der Staat (das Land) im Rahmen der Kommunalaufsicht in bestimmten Fällen einen Kommissar bestellen. Dies ist auch möglich im Rahmen des Bundeszwangs (Art. 37 GG) bei einem Einschreiten des Bundes gegen ein Land. politische Kommissare.
Tanker, Erdgas
Wissenschaft

Wie Gas flüssig wird

LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.

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Wissenschaft

Das ewige Kohlendioxid

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – besonders nicht beim Thema Klimawandel. Denn CO2, das bedeutendste Klimagas, hat eine andere Zeitskala als der Mensch. Von Rainer Kurlemann Viele Menschen träumen davon, dem Nachwuchs etwas für die Ewigkeit zu hinterlassen. Doch nicht jedes Vermächtnis an die nächste...

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