Lexikon
Staatskommissar
mit der Durchführung besonderer Aufgaben betrauter Beamter, insbesondere zur Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber nachgeordneten Organen und Dienststellen. So kann der Staat (das Land) im Rahmen der Kommunalaufsicht in bestimmten Fällen einen Kommissar bestellen. Dies ist auch möglich im Rahmen des Bundeszwangs (Art. 37 GG) bei einem Einschreiten des Bundes gegen ein Land. politische Kommissare.
Wissenschaft
Alles im Griff
Die Haptik wirkt in der Virtuellen Realität (VR) künstlich. Forscherteams aus Hamburg und dem Saarland haben nun Algorithmen und Geräte entwickelt, um die menschliche Wahrnehmung auszutricksen – und so das virtuelle Greifen realer wirken zu lassen. von MICHAEL VOGEL Der US-amerikanische Zauberkünstler David Copperfield hat die...
Wissenschaft
Kleine Unterschiede, große Wirkung
Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gefälschte Abgaswerte
Wanderer der Weltmeere
Das Orchester unseres Körpers
Flüchtige Dogmen
Die sanften Riesen kehren zurück
Schneller im Kopf