Lexikon
Staatskommissar
mit der Durchführung besonderer Aufgaben betrauter Beamter, insbesondere zur Durchsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber nachgeordneten Organen und Dienststellen. So kann der Staat (das Land) im Rahmen der Kommunalaufsicht in bestimmten Fällen einen Kommissar bestellen. Dies ist auch möglich im Rahmen des Bundeszwangs (Art. 37 GG) bei einem Einschreiten des Bundes gegen ein Land. politische Kommissare.
Wissenschaft
Gesunde Berührung
Hautkontakt wirkt sich positiv auf Schmerzleiden, Depressionen und Ängste aus. Die größte Wirkung könnte von Streichelneuronen ausgehen. von SUSANNE DONNER Wenn ihre Enkelkinder zu Besuch kamen, wünschte sich die über 90-jährige Frau immer, dass sie ihr die Haare wuschen. „Und bitte massiert das Shampoo kräftig ein“, bat sie und...
Wissenschaft
Die Himmelsdecke von Esna
Dass die astronomische Tempeldecke in Esna, 55 Kilometer südlich von Luxor, heute wieder erstrahlen kann wie vor rund 2.000 Jahren, ist einem Glücksfall zu verdanken – und der jahrelangen Arbeit eines deutsch-ägyptischen Expertenteams. von ROLF HEßBRÜGGE Man muss sich schon etwas den Hals verrenken, um diesen kostbaren...
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