Lexikon

Umweltverträglichkeitsprüfung

die behördliche Prüfung öffentlicher und privater Maßnahmen (z. B. Bauplanung, Gesetzesvorbereitungen, Herstellung und Vertrieb neuer Produkte) auf zu erwartende Umwelteinwirkungen. Eine vergleichende Beurteilung verschiedener Wahlmöglichkeiten auf Eingriffe in die Umwelt, auf die Auswirkungen in der Umwelt und auf die Folgen für Leben, Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen, für die Biosphäre, für Sach- und Kulturgüter sowie für das Wirtschaftsleben soll zu einer Entscheidung führen, die die geringste Umweltbelastung in sich birgt. Wegen des schwer herstellbaren quantitativen Zusammenhangs zwischen Emissionen und örtlich zu erwartenden Immissionen beschränkt sich die Umweltverträglichkeitsprüfung z. Z. im Wesentlichen auf die direkten Einflüsse der geplanten Maßnahme.
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