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Raumordnungsverfahren

auf Entscheidung der zuständigen Planungsbehörde, ggf. auf Antrag eines Projekträgers eingeleitetes Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit raumbedeutsamer Planungen oder Maßnahmen (z. B. Autobahn- u. Eisenbahntrassen) unter überörtlichen Gesichtspunkten. Das Raumordnungsverfahren folgt den Leitsätzen des Raumordnungsgesetzes und der jeweiligen Landesplanung und schließt die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Ein Anspruch auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens besteht nicht.

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