Lexikon

Werklieferungsvertrag

Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.
Landwirtschaft, Pflügen
Wissenschaft

»Von der Petrischale bis zum Acker«

Mikroplastik, Lärmverschmutzung, Trockenstress: Im Interview erzählt Matthias Rillig, wie er die Auswirkungen des globalen Umweltwandels auf unsere Böden erforscht. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Prof. Rillig, was verstehen Sie unter den sogenannten Global-Change-Faktoren? Es gibt drei Kriterien: Diese Faktoren sind...

Kokon, Erde
Wissenschaft

Erde zu Erde

Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....

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