Lexikon
Werklieferungsvertrag
Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.
Wissenschaft
Geoengineering wird kommen!
Der wissenschaftliche Fortschritt ist schwer zu prognostizieren. Menschliches Verhalten vorherzusagen ist im Vergleich dazu viel einfacher – behaupte ich. Und deshalb werde ich heute eine große und kühne Prophezeiung wagen: Die Ära des Geoengineering wird kommen. Die Menschheit wird sich also schon bald mit technischen Maßnahmen...
Wissenschaft
Gemeinsam stark
Der Klimawandel und die Corona-Pandemie: Was hindert die Menschheit daran, solche globalen Krisen entschlossen anzugehen? von JAN BERNDORFF Der Klimawandel trägt keinen Schnauzbart.“ Mit dieser einfachen Formel erklärte der Psychologe Daniel Gilbert von der Harvard University in den USA schon vor 15 Jahren die Schwierigkeiten der...
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