Lexikon
Werklieferungsvertrag
Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.
Wissenschaft
Wirbel mit Potenzial
Skyrmionen gelten als vielversprechend für die Elektronik der Zukunft. Dresdner Forscher haben nun sogenannte Antiskyrmionen mithilfe neuer Verfahren unter die Lupe genommen. von DIRK EIDEMÜLLER Immer kleiner, immer schneller, immer heißer: So könnte man in wenigen Worten die Entwicklung der Computertechnik der letzten Jahrzehnte...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...