Lexikon
Werklieferungsvertrag
Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.
Wissenschaft
Wie außergewöhnlich ist die Größe unseres Gehirns?
Je massiver der Körper eines Tieres, desto größer ist auch sein Gehirn – sollte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz, wie nun eine Studie zeigt. Demnach hat sich die Gehirngröße bei einigen Säugetierarten, einschließlich des Menschen, nicht proportional zu ihrer Körpergröße entwickelt. Zwar ist eine gewisse Regelmäßigkeit...
Wissenschaft
Rettet uns der Wasserstoff?
Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...
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