Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

aberkennen

b|er|ken|nen
V.
67, hat aberkannt; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas a.
erklären, dass jmdm. etwas (rechtlich) nicht zusteht;
Syn.
Rechtsw.
abjudizieren;
jmdm. ein Recht, eine Fähigkeit a.; ich erkenne es ihm ab,
auch
ich aberkenne es ihm
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