Lexikon
polịtische Rechte
die dem einzelnen im Staat zukommende Rechtsstellung, insbesondere zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen und in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Ämtern oder sonstige Einflussnahmen auf die öffentliche Gewalt. Die politischen Rechte sind in den Grundrechtsbestimmungen der Verfassungen und in besonderen Gesetzen festgelegt. Ein Verlust der politischen Rechte kann durch Strafurteil ausgesprochen werden (Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und des Wahlrechts auf Zeit nach § 31 StGB).
In
Österreich
tritt aufgrund von § 27 StGB mit der Verurteilung wegen eines Verbrechens automatisch und dauernd der Verlust jedes öffentlichen Amts und jeder Stellung im öffentlichen Dienst ein.In der
Schweiz
ist gemäß Art. 51 StGB eine befristete richterliche Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit möglich.
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