Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Recht

Rcht
n.
1.
nur Sg.
Gesamtheit der Gesetze und Vorschriften
(Staats~, Völker~, Straf~, Zivil~); bürgerliches, internationales R.; das R. brechen, verletzen; das R. beugen
Gesetze willkürlich anwenden;
R. sprechen
Urteile fällen;
gegen, nach R. und Gesetz; von ~s wegen
gemäß den Gesetzen
2.
meist Pl.
Jura, Gesetzeskunde;
die ~e studieren; Doktor beider ~e
Doktor des bürgerlichen und kirchlichen Rechts
3.
Erlaubnis, durch das Gesetz festgelegte Berechtigung;
das R. auf Arbeit, Glück; das R. des Stärkeren; ~e und Pflichten; sein R., seine ~e ausüben, fordern, geltend machen, überschreiten, wahrnehmen; jmds. R. verletzen; jmdm. die bürgerlichen ~e aberkennen; auf seinem R. bestehen; von seinem R. Gebrauch machen; jmdm. zu seinem R. verhelfen
4.
nur Sg.
das, was als richtig anerkannt wird, was dem Gefühl für Gerechtigkeit entspricht;
im R. sein; nach R. und Gewissen handeln; er hat sich zu R. aufgelehnt
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