Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

revozieren

re|vo|zie|ren
V.
3, hat revoziert; mit Akk.
1.
widerrufen, zurücknehmen;
eine Behauptung r.
2.
zurückziehen;
einen Antrag vor Gericht r.
[< 
lat.
revocare
„zurückrufen“, < 
re
„zurück“ und
vocare
„rufen“, zu
vox,
Gen.
vocis,
„Stimme“]

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