Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

schuldigsprechen

schl|dig|spre|chen, <auch> schl|dig  spre|chen
V.
146, hat schuldiggesprochen / schuldig gesprochen; mit Akk.
jmdn. s.
jmdn. verurteilen, jmdm. die Schuld an einer Tat zuschreiben;
der Angeklagte wurde schuldiggesprochen / schuldig gesprochen
Turritopsis_dohrnii,_commonly_known_as_the_
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