Lexikon

Anschlussberufung

in Deutschland das Recht des Berufungsbeklagten, sich der vom Gegner eingelegten Berufung anzuschließen, selbst wenn er vorher auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist (§§ 521 ff. ZPO). In der
Schweiz
ist die Anschlussberufung ein unselbständiges Rechtsmittel, mit dem der Berufungsbeklagte in einem bereits eingeleiteten Berufungsverfahren beantragt, das angefochtene Urteil sei zugunsten des Berufungsklägers abzuändern.
sciencebusters_02.jpg
Wissenschaft

Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?

Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...

forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Perfect Timing

Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch