Lexikon
Anschlussberufung
in Deutschland das Recht des Berufungsbeklagten, sich der vom Gegner eingelegten Berufung anzuschließen, selbst wenn er vorher auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist (§§ 521 ff. ZPO). – In der
Schweiz
ist die Anschlussberufung ein unselbständiges Rechtsmittel, mit dem der Berufungsbeklagte in einem bereits eingeleiteten Berufungsverfahren beantragt, das angefochtene Urteil sei zugunsten des Berufungsklägers abzuändern.Wissenschaft
Der Zombie-Mond
Der innere Marsmond bewegt sich auf einer instabilen Bahn. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme: In einem bizarren Zyklus wechselt Phobos zwischen Zerstörung und Wiedergeburt. von THORSTEN DAMBECK Clustril, Drunlo, Limtoc, Flimnap – merkwürdig benannte Krater bedecken den Marsmond Phobos. Vertrauter klingt Gulliver, der Name...
Wissenschaft
Kernkraft, Kernkraft überall
Ich rede gerne und oft über Kernkraft. Neu ist, dass die Leute mir dabei zuhören. Kernkraft ist kein Tabuthema mehr, selbst in Deutschland nicht. Das erste Kernkraftwerk wurde 1954 in der damaligen Sowjetunion in Betrieb genommen. In den folgenden 50 Jahren nahm die durch Kernkraftwerke produzierte Energie weltweit stetig zu....