Lexikon
Anschlussberufung
in Deutschland das Recht des Berufungsbeklagten, sich der vom Gegner eingelegten Berufung anzuschließen, selbst wenn er vorher auf die Berufung verzichtet hat oder die Berufungsfrist verstrichen ist (§§ 521 ff. ZPO). – In der
Schweiz
ist die Anschlussberufung ein unselbständiges Rechtsmittel, mit dem der Berufungsbeklagte in einem bereits eingeleiteten Berufungsverfahren beantragt, das angefochtene Urteil sei zugunsten des Berufungsklägers abzuändern.
Wissenschaft
Himmlische Lichtspiele
Polarlicht, Abendrot, Regenbogen und Himmelsblau sind das Ergebnis faszinierender Physik. von Michael Vogel Auf Kinderbildern ist der Himmel blau, die Sonne gelb und der Regenbogen bunt. Meist sind die Farben am Himmel eine Selbstverständlichkeit, der wir uns im Alltag nur noch selten bewusst werden. Und doch sind sie etwas...
Wissenschaft
Titan – die kalte Alternative
Leben ohne Wasser ist eine seltsame Vorstellung. Und doch gibt es Hinweise, dass selbst auf dem größten Saturnmond die Grundprinzipien des Lebens erfüllt sein könnten. von KAI DÜRFELD Über dem Horizont hängt ein fahles, orangefarbenes Licht. Dunst und Nebel verhüllen den Himmel. Feiner Regen fällt auf eine glänzende Oberfläche....
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