Lexikon

Atomausstieg

die geordnete Beendigung der kommerziellen Nutzung der Kernenergie zur Energieversorgung, insbesondere die mittel- bis langfristige Stilllegung von Kernkraftwerken und der Verzicht auf deren Neubau. In Deutschland wird der Ausstieg aus der Kernenergienutzung durch die Novellierung des Atomgesetzes von 2002 geregelt, mit der die zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den führenden Energieversorgungsunternehmen geschlossene Vereinbarung zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung vom 14. 6. 2000 (auch Atomkonsens genannt) juristisch abgesichert wurde.
Für die vorhandenen Kernkraftwerke wurde eine Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren vereinbart. Am 28. 9. 2010 beschloss die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP im Rahmen eines neuen Energiekonzepts eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke (im Bundestag am 28. 10. 2010 verabschiedet). Die Gesetzesänderung verlängerte die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre: Bei Kernkraftwerken, die bis 1980 in Betrieb gegangen sind, um acht, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die sieben älteren Kraftwerke sollten ab 2020 stillgelegt sein.
Am 14. 3. 2011 wurde als Folge eines Nuklearunfalls im japanischen Fukushima ein auf drei Monate angesetztes Moratorium der Laufzeitverlängerung beschlossen, das zur Überprüfung von Sicherheits- und Ethikfragen in Zusammenhang mit dt. (deutschen) Kernkraftwerken dienen sollte. Die sieben ältesten deutschen Atommeiler wurden im Rahmen dieses Vorgangs mit sofortiger Wirkung vorläufig stillgelegt. Einige von ihnen sollten auch dauerhaft nicht wieder ans Netz gehen. Am 30. 6. 2011 entschied der Deutsche Bundestag schließlich, dass Deutschland endgültig aus der Kernenergie aussteigt. Die stillgelegten Kernkraftwerke bleiben abgeschaltet und werden zurückgebaut, die verbleibenden neun Kernkraftwerke sukzessive bis 2022 abgeschaltet.
Mit der Novellierung des Atomgesetzes 2002 wurden die Betreiber verpflichtet, Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an oder nahe bei den Standorten der Kraftwerke zu bauen, um das Transportaufkommen zu minimieren. Die Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente in La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) als Entsorgungsstrategie wurde beendet, seit Juli 2005 ist die Entsorgung auf die Zwischenlagerung und die direkte Endlagerung beschränkt. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlager wurde durch ein Moratorium 20002010 unterbrochen. Im Oktober 2010 wurde die Erkundung nach einem Beschluss der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP wieder aufgenommen.
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