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Börsenumsatzsteuer

Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, gehörte mit der Gesellschaftsteuer und der 1965 abgeschafften Wertpapiersteuer zu den Kapitalverkehrsteuern. Sie wurde erhoben bei Anschaffungsgeschäften von Wertpapieren, auch wenn sie nicht börsenmäßig getätigt wurden. Zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der deutschen Finanzmärkte wurde die Börsenumsatzsteuer zum 1. 1. 1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz aufgehoben.

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