Lexikon
Kapitạlverkehrsteuer
eine Glied- bzw. Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, die nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz in der Fassung vom 17. 11. 1972 in folgenden Formen erhoben wurde: 1. Gesellschaftssteuer (bis Ende 1991) auf den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften. 2. Börsenumsatzsteuer (bis Ende 1990) auf Anschaffungsgeschäfte von Wertpapieren.
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...
Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...
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