Lexikon

Reformtio in pius

[
lateinisch, „Abänderung zum Schlechteren“
]
im Rechtsmittelverfahren die Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz zum Nachteil des Rechtsmittelführers durch die Rechtsmittelinstanz; ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unzulässig. Sinn des Verbotes ist, dass sich niemand von der Einlegung eines Rechtsbehelfs durch die Befürchtung abhalten lässt, in der nächsten Instanz noch härter bestraft zu werden.
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.

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Wissenschaft

Eis auf dem Mond – und ein Rätsel

Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...

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