Lexikon
Reformạtio in pẹius
[
lateinisch, „Abänderung zum Schlechteren“
]im Rechtsmittelverfahren die Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz zum Nachteil des Rechtsmittelführers durch die Rechtsmittelinstanz; ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unzulässig. Sinn des Verbotes ist, dass sich niemand von der Einlegung eines Rechtsbehelfs durch die Befürchtung abhalten lässt, in der nächsten Instanz noch härter bestraft zu werden.
Wissenschaft
Vulkane spucken Diamanten
Vor Äonen förderten sogenannte Kimberlite Diamanten aus den Tiefen der Erde. Diese explosive Spielart des Vulkanismus wurde durch das Zerbrechen tektonischer Platten befeuert. von THORSTEN DAMBECK Diamanten sind nicht nur als Schmuck beliebt, sondern verleihen auch Sinnsprüchen ihren Glanz: „Tugend und Laster sind verwand wie...
Wissenschaft
Warum die Riesenfaultiere ausstarben
Heutige Faultiere sind kaum größer als eine Katze und lassen sich lediglich zwei Gattungen zuordnen: Zweifinger- und Dreifinger-Faultiere. Ursprünglich jedoch gehörten sie einer vielfältigen Gruppe von Tieren an, die sich rund 35 Millionen Jahre lang in Amerika isoliert entwickelte und mehr als 100 unterschiedliche Gattungen...
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