Lexikon
Volkseigentum
in der DDR bis 1990 die nach Art eines Obereigentums ausgestaltete öffentlich-rechtliche Sachherrschaft des Volkes über Unternehmen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft. Das Volkseigentum war unveräußerlich und unbeleihbar; es war strafrechtlich besonders geschützt. Vor allem in der Industrie der DDR bildete das Volkseigentum die Hauptform des Eigentums; in anderen Wirtschaftszweigen spielte es eine etwas geringere Rolle, da hier das genossenschaftliche Eigentum größere Bedeutung hatte.
Zur Volkseigenen Wirtschaft (VEW) der DDR zählten neben der Volkseigenen Industrie die staatlichen Verkehrseinrichtungen, der staatliche Außenhandel, Großhandel und Einzelhandel. Staatliche Einzelhandelsbetriebe waren die Betriebe der HO (Abkürzung für Handelsorganisation).
1945 wurden in der SBZ aufgrund von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) entschädigungslose Enteignungen von sog. Kriegsverbrechern und Faschisten vorgenommen. Ein Teil der beschlagnahmten Unternehmen ging als Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) in das Eigentum der Sowjetunion über und wurde erst 1953 an die DDR zurückgegeben. Die übrigen enteigneten Unternehmen wurden zu Volkseigenen Betrieben (VEB) erklärt. Sie waren rechtlich nicht selbständig, sondern Filialbetriebe der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB).
1951 erfolgte eine Neuorganisation, bei der eine Reihe von wichtigen Betrieben aus den VVB herausgenommen und als Direktbetriebe unmittelbar den zuständigen Fachministerien unterstellt wurden. Bis dahin von den Ländern verwaltete VEB wurden mit den kommunalen Betrieben zur Örtlichen Industrie zusammengefasst, die den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstand. Die unselbständigen VEB wurden 1952 in selbständig wirtschaftende Einheiten mit eigenen finanziellen Mitteln umgewandelt. An die Stelle der Vereinigungen Volkseigener Betriebe traten die Verwaltungen Volkseigener Betriebe (VVB), die nur noch Aufsichtsorgane für mehrere selbständige VEB waren.
Anfang 1958 kam es zu einer erneuten Umgestaltung der volkseigenen Wirtschaft, in deren Verlauf ein Teil der Produktionsministerien aufgelöst wurde. Die bis dahin von diesen Ministerien erfüllten Aufgaben gingen z. T. auf die Staatliche Plankommission über. Andere Aufgaben übernahmen die Organe der Örtlichen Industrie und die neu errichteten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), die die Verwaltungen Volkseigener Betriebe ablösten. Im Zusammenhang mit der Einführung des „Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ 1963 wurden die VVB Führungsorgane ihres jeweiligen Industriezweigs, und die Betriebsleiter der ihnen angeschlossenen Volkseigenen Betriebe waren ihnen rechenschaftspflichtig. Seit 1967 wurde das „Neue ökonomische System“ zum „Ökonomischen System des Sozialismus“ weiterentwickelt und auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen. Vor der Wiedervereinigung waren fast alle Industriebetriebe der DDR Volkseigene Betriebe, nur im Handwerk gab es noch Privatbetriebe. Die 1990 geschaffene Treuhandanstalt hatte die Aufgabe, das bisherige Volkseigentum zu verwalten und zu privatisieren.
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