Lexikon

Sozialisierung

Vergesellschaftung
Überführung von Wirtschaftsgütern in Gemeineigentum (gesellschaftliches Eigentum, Volkseigentum) unter Entziehung des Privateigentums oder unter dessen Aufrechterhaltung in andere Formen der Gemeinwirtschaft aus ideologischen, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gründen (Gegensatz: die mehr technischen Zwecken, z. B. dem Bahn- und Straßenbau, dienende Enteignung). Gemeineigentum ist rechtlich Eigentum des Staates (Verstaatlichung, Nationalisierung, z. B. der Grundstoffindustrie und des Gesundheitswesens in Großbritannien), von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunalisierung, z. B. von Versorgungsunternehmen), von Genossenschaften (z. B. der sowjetischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [Kolchosen], im Unterschied zu den Staatsgütern [Sowchosen]).
In Deutschland ist nach Art. 15 GG eine Sozialisierung nur von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln und nur durch ein Gesetz zulässig, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, die unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen ist und wegen deren Höhe die ordentlichen Gerichte angerufen werden können.
Unwetter, Hagel
Wissenschaft

Verhagelte Vorhersagen

Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...

Krebszelle, Biomarker
Wissenschaft

Aufschlussreiche Marker

Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...

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