Lexikon

Sozialisierung

Vergesellschaftung
Überführung von Wirtschaftsgütern in Gemeineigentum (gesellschaftliches Eigentum, Volkseigentum) unter Entziehung des Privateigentums oder unter dessen Aufrechterhaltung in andere Formen der Gemeinwirtschaft aus ideologischen, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Gründen (Gegensatz: die mehr technischen Zwecken, z. B. dem Bahn- und Straßenbau, dienende Enteignung). Gemeineigentum ist rechtlich Eigentum des Staates (Verstaatlichung, Nationalisierung, z. B. der Grundstoffindustrie und des Gesundheitswesens in Großbritannien), von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunalisierung, z. B. von Versorgungsunternehmen), von Genossenschaften (z. B. der sowjetischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [Kolchosen], im Unterschied zu den Staatsgütern [Sowchosen]).
In Deutschland ist nach Art. 15 GG eine Sozialisierung nur von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln und nur durch ein Gesetz zulässig, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, die unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen ist und wegen deren Höhe die ordentlichen Gerichte angerufen werden können.
Feuer, Wälder
Wissenschaft

Feuerfester Wald

Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...

Inselzellen
Wissenschaft

Zu viel oder zu wenig

Das Hormon Insulin sorgt dafür, dass der Einfachzucker Glukose aus dem Blut in die Zellen gelangt. Wenn dieser Mechanismus gestört ist, kommt es zu Diabetes unterschiedlichen Typs. von SIGRID MÄRZ Zucker ist eine unserer wichtigen Energiequellen: schnell verfügbar und in der Regel gut verträglich. Wenn wir von Zucker sprechen,...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon