Lexikon
Eigentum
Verfassungsrecht
über das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts hinaus auch die Herrschaft über Vermögensrechte aller Art; in diesem Umfang schon durch die Weimarer Verfassung (Art. 153), jetzt durch das GG und früher mit Ausnahme des besonderen Bestimmungen unterworfenen Eigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Grund und Boden) auch durch die DDR-Verfassung als Grundrecht garantiert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum an Produktionsmitteln unter einem Gesetzesvorbehalt (Art. 15 GG).
In Österreich Eigentumsgarantie durch Art. 5 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 und Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Enteignung, Sozialisierung, Volkseigentum.
Wissenschaft
Lebensrettende Back-Story
Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...
Wissenschaft
Jahr des Drachen
Herzlich willkommen im chinesischen Jahr des Drachen. Genießen Sie es. Denn der Drache ist quasi der Wassermann unter den chinesischen Tierkreiszeichen. Alle anderen – Hase, Stier, Schlange, Ziege, Pferd, Schlange, Affe, Schwein, Hund und so weiter – kann man in freier Wildbahn sehen, am Bauernhof streicheln oder im Restaurant...