Lexikon

Eigentum

Verfassungsrecht
über das Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts hinaus auch die Herrschaft über Vermögensrechte aller Art; in diesem Umfang schon durch die Weimarer Verfassung (Art. 153), jetzt durch das GG und früher mit Ausnahme des besonderen Bestimmungen unterworfenen Eigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Grund und Boden) auch durch die DDR-Verfassung als Grundrecht garantiert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum an Produktionsmitteln unter einem Gesetzesvorbehalt (Art. 15 GG).
In Österreich Eigentumsgarantie durch Art. 5 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 und Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Enteignung, Sozialisierung, Volkseigentum.
syrische Flüchtlinge
Wissenschaft

Gewalt kann Erbgut über Generationen hinweg verändern

Stress hat folgenreiche Konsequenzen für unsere Gesundheit und kann uns körperlich und seelisch krank machen. Forschende haben nun untersucht, ob die durch Gewalterfahrungen ausgelöste Stressfolgen auch über das Erbgut an nachfolgende Generationen vererbt werden. Dafür analysierte das Team die epigenetischen Anhänge an der DNA...

Kuiper-Objekte
Wissenschaft

Das Archiv am Ende des Sonnensystems

Fernab der Sonne ziehen kleine Körper ihre Bahnen, die aus einem Cocktail gefrorener Substanzen bestehen. Sie helfen, die Frühzeit der Planeten zu entschlüsseln. von THORSTEN DAMBECK Makemake, Gongong, Quaoar – manche Himmelskörper jenseits des äußersten großen Planeten Neptun haben seltsame Namen. Sie bewohnen eine Dunkelzone...

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