Lexikon
Akkreditịv
[das; lateinisch, italienisch]
Anweisung an eine Bank, an einen Dritten (Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Besonders im Außenhandel verbreitet ist das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv, bei dem der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) einrichtet und diese angewiesen wird, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (Frachtbriefe, Konnossemente), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...