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Interkommunin

[
lateinisch
]
die Abendmahlsgemeinschaft zwischen organisatorisch und bekenntnismäßig getrennten Konfessionskirchen; im Weltrat der Kirchen als Mittel zur Einigung gefördert und weithin als „offene Kommunion“ praktiziert. Die römisch-katholische Kirche untersagt den Gläubigen die Teilnahme am Abendmahl der reformatorischen Kirchen. Für die Katholiken besteht Interkommunion mit allen unierten Riten.

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