Lexikon
Kettenarbeitsvertrag
ein Arbeitsverhältnis zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer, bei dem mehrere befristete Arbeitsverträge so aneinander gereiht werden, dass mit Fristablauf eines Arbeitsvertrages die Frist des nächsten Arbeitsvertrages beginnt. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Kettenarbeitsverträge ist begrenzt, da mit ihnen ohne weiteres das Kündigungsschutzrecht umgangen werden könnte. Kettenarbeitsverträge dürfen nur abgeschlossen werden, wenn es für die Befristung des Arbeitsvertrages jedes Mal einen sachliche Grund gibt (z. B. Arbeit an begrenzten Projekten). Liegt kein sachlicher Grund für die Befristung des Vertrages vor, so gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz ist allerdings ein Kettenarbeitsvertrag bei höchstens dreimaliger Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch ohne sachlichen Grund, aber nur innerhalb einer Zweijahresfrist möglich.
Wissenschaft
Wanderkarte der Huftiere hilft Gazelle und Co zu schützen
Ob Rentier, Gämse oder Gnu: Huftiere legen regelmäßig große Distanzen zurück und treffen dabei immer häufiger auf menschengemachte Hürden wie Schienen. Wissenschaftler haben nun erstmals die weltweiten Wanderbewegungen von 20 Huftierarten in einer digitalen Karte zusammengefasst. In dem Online-Atlas sind die detaillierten Routen...
Wissenschaft
Schiff ahoi!
Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...