Lexikon

Kettenarbeitsvertrag

ein Arbeitsverhältnis zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer, bei dem mehrere befristete Arbeitsverträge so aneinander gereiht werden, dass mit Fristablauf eines Arbeitsvertrages die Frist des nächsten Arbeitsvertrages beginnt. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Kettenarbeitsverträge ist begrenzt, da mit ihnen ohne weiteres das Kündigungsschutzrecht umgangen werden könnte. Kettenarbeitsverträge dürfen nur abgeschlossen werden, wenn es für die Befristung des Arbeitsvertrages jedes Mal einen sachliche Grund gibt (z. B. Arbeit an begrenzten Projekten). Liegt kein sachlicher Grund für die Befristung des Vertrages vor, so gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz ist allerdings ein Kettenarbeitsvertrag bei höchstens dreimaliger Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch ohne sachlichen Grund, aber nur innerhalb einer Zweijahresfrist möglich.
Mikroskop-Aufnahme des Fettgewebes einer Maus
Wissenschaft

Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt

In unserem Körper gibt es braune und beige Fettzellen, die als Nebenprodukt Wärme produzieren. Nun haben Forschende eine neue Klasse der beigen Fettzellen entdeckt, die ausschließlich Wärme produzieren und offenbar auf diese Funktion spezialisiert sind. Diese Zellen verwenden einen anderen Mechanismus als die herkömmlichen...

Drei farbige, chemische oder biologische Darstellungen mit roten, grünen, blauen und gelben Bereichen.
Wissenschaft

»Es gibt kein Limit«

Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...

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