Lexikon

Kettenarbeitsvertrag

ein Arbeitsverhältnis zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer, bei dem mehrere befristete Arbeitsverträge so aneinander gereiht werden, dass mit Fristablauf eines Arbeitsvertrages die Frist des nächsten Arbeitsvertrages beginnt. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Kettenarbeitsverträge ist begrenzt, da mit ihnen ohne weiteres das Kündigungsschutzrecht umgangen werden könnte. Kettenarbeitsverträge dürfen nur abgeschlossen werden, wenn es für die Befristung des Arbeitsvertrages jedes Mal einen sachliche Grund gibt (z. B. Arbeit an begrenzten Projekten). Liegt kein sachlicher Grund für die Befristung des Vertrages vor, so gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz ist allerdings ein Kettenarbeitsvertrag bei höchstens dreimaliger Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch ohne sachlichen Grund, aber nur innerhalb einer Zweijahresfrist möglich.
Wissenschaft

Elektronen im fraktalen Gefängnis

Erstmals wurde eine gebrochene Dimensionalität bei Elektronen entdeckt, die in einem atomaren Fraktal eingeschlossen sind. von DIRK EIDEMÜLLER Fraktale Gebilde sind mit ihrer vielfachen Selbstähnlichkeit nicht nur sehr ästhetisch, sondern auch unter mathematischen Gesichtspunkten ziemlich kurios. Dabei sind Fraktale...

Brustkrebs
Wissenschaft

Höhere Heilungschancen

Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon