Lexikon
Koppelungsgeschäft
Verpflichtung eines Vertragspartners zur Abnahme weiterer Leistungen, die nicht zum eigentlichen Vertragsgegenstand gehören. Sind die Koppelungen sittenwidrig, werden sie unwirksam. Nichtig ist z. B. ein Vertrag zwischen einem Autohaus und einem Käufer, in dem die Garantieleistungen für einen gekauften Wagen nur dann gewährt werden, wenn der Käufer anstehende Reparaturen ausschließlich bei einer bestimmten Werkstatt durchführen lässt.
Wissenschaft
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
Bei internationalen Wettkämpfen treten solarbetriebene Rennwagen gegeneinander an. Wüstenstraßen werden dabei zu Teststrecken für neue Solartechnologien. von RAINER KURLEMANN Wer in Marokko Auto fährt, erlebt viele Überraschungen. Das Königreich ist ein modernes Land, trotzdem trifft man auf den Straßen so manchen Eselskarren und...
Wissenschaft
Wie frühkindlicher Zuckerkonsum unser Erkrankungsrisiko beeinflusst
Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...