Lexikon
Koppelungsgeschäft
Verpflichtung eines Vertragspartners zur Abnahme weiterer Leistungen, die nicht zum eigentlichen Vertragsgegenstand gehören. Sind die Koppelungen sittenwidrig, werden sie unwirksam. Nichtig ist z. B. ein Vertrag zwischen einem Autohaus und einem Käufer, in dem die Garantieleistungen für einen gekauften Wagen nur dann gewährt werden, wenn der Käufer anstehende Reparaturen ausschließlich bei einer bestimmten Werkstatt durchführen lässt.
Wissenschaft
Sport pusht unser Gehirn auch noch am Folgetag
Bewegung ist gut für Körper und Geist. Da die positive Wirkung jedoch nicht lange anhält, müssen wir regelmäßig Sport treiben, um uns fit zu halten, so die gängige Annahme. Doch zumindest der Boost-Effekt, den Bewegung auf unser Gehirn und Gedächtnis hat, hält länger an als gedacht: rund 24 Stunden, wie eine neue Studie zeigt....
Wissenschaft
Eine neue Art von Internet
Die Quantenkommunikation verspricht einen sicheren Austausch von Daten – per Glasfaser oder über Satellit und rund um die Welt. Ist das noch ferne Zukunftsmusik oder schon bald Realität? von DIRK EIDEMÜLLER Der Quantencomputer ist in aller Munde. Weltweit sind regelmäßig neue Fortschritte der Forscher in den Schlagzeilen. Das ist...
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