Lexikon
Koppelungsgeschäft
Verpflichtung eines Vertragspartners zur Abnahme weiterer Leistungen, die nicht zum eigentlichen Vertragsgegenstand gehören. Sind die Koppelungen sittenwidrig, werden sie unwirksam. Nichtig ist z. B. ein Vertrag zwischen einem Autohaus und einem Käufer, in dem die Garantieleistungen für einen gekauften Wagen nur dann gewährt werden, wenn der Käufer anstehende Reparaturen ausschließlich bei einer bestimmten Werkstatt durchführen lässt.
Wissenschaft
Gegen die Einbahnstraße
Keine Stadt ohne Sackgassen und Einbahnstraßen. Auch von der Evolution dachte man lange, dass sie viele Organismenlinien in Sackgassen und Einbahnstraßen geschickt habe. Tatsächlich scheint das jedoch viel weniger oft der Fall gewesen zu sein, als bislang vermutet. Über die „evolutionären Sackgassen“ des belgischen Paläontologen...
Wissenschaft
Saurier im Sauerland
Das ganze Artenspektrum der Wirbeltiere, die vor rund 125 Millionen Jahren nahe der Kleinstadt Balve lebten, ist in einem Steinbruch auf wenigen Kubikmetern verewigt. von KLAUS JACOB Der Steinbruch im Sauerland in der Nähe der Kleinstadt Balve ruht schon lange. Dichtes Unkraut hat sich an vielen Stellen breitgemacht. Kein Laster...