Lexikon
Koppelungsgeschäft
Verpflichtung eines Vertragspartners zur Abnahme weiterer Leistungen, die nicht zum eigentlichen Vertragsgegenstand gehören. Sind die Koppelungen sittenwidrig, werden sie unwirksam. Nichtig ist z. B. ein Vertrag zwischen einem Autohaus und einem Käufer, in dem die Garantieleistungen für einen gekauften Wagen nur dann gewährt werden, wenn der Käufer anstehende Reparaturen ausschließlich bei einer bestimmten Werkstatt durchführen lässt.
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
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Wissenschaft
Gesund mit Licht
Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...