Gesundheit A-Z
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
Abk. GOÄ bzw. GOZ, die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen für privat versicherte Patienten. Diese Abrechnung nimmt der Arzt entweder selbst vor oder überträgt sie einer sog. privatärztlichen Verrechnungsstelle. Die Gebührenordnungen enthalten ein Verzeichnis verschiedener Leistungen, denen jeweils Geldbeträge zugeordnet sind. Je nach dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit einer individuell erbrachten Leistung werden die Gebühren anhand dieses Verzeichnisses bemessen.
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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Wissenschaft
Warum Zecken bakterielle Helfer benötigen
Zecken ernähren sich von menschlichem und tierischem Blut und können bei ihren Bissen Krankheitserreger übertragen. Nun haben Forschende einen möglichen Weg gefunden, den Zeckenbestand künftig besser regulieren zu können und damit das Erkrankungsrisiko zu senken. Als Angriffspunkt könnten dabei spezielle Bakterien dienen, die im...