Gesundheit A-Z
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
Abk. GOÄ bzw. GOZ, die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen für privat versicherte Patienten. Diese Abrechnung nimmt der Arzt entweder selbst vor oder überträgt sie einer sog. privatärztlichen Verrechnungsstelle. Die Gebührenordnungen enthalten ein Verzeichnis verschiedener Leistungen, denen jeweils Geldbeträge zugeordnet sind. Je nach dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit einer individuell erbrachten Leistung werden die Gebühren anhand dieses Verzeichnisses bemessen.
Wissenschaft
Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur
Sie waren die größten Wesen, die sich jemals in die Luft erhoben haben. Doch mit welcher Flugtechnik waren die großen Vertreter der Pterosaurier einst am Himmel unterwegs? Einblicke in diese Frage liefern nun besonders detailliert erhaltene Überreste von zwei Arten aus der Kreidezeit. Vergleiche von Feinstrukturen im Inneren...
Wissenschaft
Nicht-invasive Elektrostimulation hilft
Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...