Gesundheit A-Z
Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte
Abk. GOÄ bzw. GOZ, die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen für privat versicherte Patienten. Diese Abrechnung nimmt der Arzt entweder selbst vor oder überträgt sie einer sog. privatärztlichen Verrechnungsstelle. Die Gebührenordnungen enthalten ein Verzeichnis verschiedener Leistungen, denen jeweils Geldbeträge zugeordnet sind. Je nach dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit einer individuell erbrachten Leistung werden die Gebühren anhand dieses Verzeichnisses bemessen.
Wissenschaft
Romantische Welt
Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...
Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
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