Lexikon

Minsteranklage

das gegen einen Minister gerichtete besondere richterliche Verfahren: 1. eine Art Sonderverfahren wegen Gesetzesverstößen, die wenn nicht von einem Minister begangen zu einem ordentlichen Verfahren vor den Strafgerichten führen würden. 2. ein politisches Verfahren, das ungeachtet der eventuellen Zuständigkeit der Strafgerichte zwar auch strafrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand haben kann, aber nicht zu haben braucht. Die Anklage kann auch dann auf Gesetzes- und Verfassungsverstoß lauten, wenn kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Als Sanktion wird daher auch keine Strafe verhängt, sondern Amtsenthebung angeordnet.
Einige Länderverfassungen haben nach 1945 die Ministeranklage eingeführt. Nach dem GG der Bundesrepublik Deutschland gibt es im Bund nur die Präsidentenanklage (Art. 61), aber keine Ministeranklage. In Österreich gibt es die Ministeranklage sowohl gegen den Bundespräsidenten als auch gegen die Angehörigen der Bundes- und Landesregierungen. Die Schweiz kennt nur den Beschluss der Bundesversammlung auf Strafverfolgung vor den ordentlichen Gerichten gegen ein Mitglied des Bundesrats.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig

Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...

Tsunami
Wissenschaft

20 Jahre nach dem Tsunami

Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsysteme, um weitere Katastrophen zu verhindern. von KLAUS JACOB Die Flutwelle, die vor 20 Jahren im Indischen Ozean wütete, hat die Einstellung der Menschen zum Meer verändert. Damals, ausgerechnet an Weihnachten, starben mehr als 230.000 Menschen, darunter viele Urlauber. Die meisten kannten...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon