Lexikon
Minịsteranklage
das gegen einen Minister gerichtete besondere richterliche Verfahren: 1. eine Art Sonderverfahren wegen Gesetzesverstößen, die – wenn nicht von einem Minister begangen – zu einem ordentlichen Verfahren vor den Strafgerichten führen würden. – 2. ein politisches Verfahren, das ungeachtet der eventuellen Zuständigkeit der Strafgerichte zwar auch strafrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand haben kann, aber nicht zu haben braucht. Die Anklage kann auch dann auf Gesetzes- und Verfassungsverstoß lauten, wenn kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Als Sanktion wird daher auch keine Strafe verhängt, sondern Amtsenthebung angeordnet.
Einige Länderverfassungen haben nach 1945 die Ministeranklage eingeführt. Nach dem GG der Bundesrepublik Deutschland gibt es im Bund nur die Präsidentenanklage (Art. 61), aber keine Ministeranklage. – In Österreich gibt es die Ministeranklage sowohl gegen den Bundespräsidenten als auch gegen die Angehörigen der Bundes- und Landesregierungen. – Die Schweiz kennt nur den Beschluss der Bundesversammlung auf Strafverfolgung vor den ordentlichen Gerichten gegen ein Mitglied des Bundesrats.
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
Der Beitrag Dem Sand auf der Spur erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Verhagelte Vorhersagen
Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wenn die Invasoren kommen
Sauberer Stahl
Gehst du gut, geht’s dir gut
Wahr oder falsch?
Drohnen für Profis
Technik an der Torlinie