Lexikon
Minịsteranklage
das gegen einen Minister gerichtete besondere richterliche Verfahren: 1. eine Art Sonderverfahren wegen Gesetzesverstößen, die – wenn nicht von einem Minister begangen – zu einem ordentlichen Verfahren vor den Strafgerichten führen würden. – 2. ein politisches Verfahren, das ungeachtet der eventuellen Zuständigkeit der Strafgerichte zwar auch strafrechtliche Sachverhalte zum Gegenstand haben kann, aber nicht zu haben braucht. Die Anklage kann auch dann auf Gesetzes- und Verfassungsverstoß lauten, wenn kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Als Sanktion wird daher auch keine Strafe verhängt, sondern Amtsenthebung angeordnet.
Einige Länderverfassungen haben nach 1945 die Ministeranklage eingeführt. Nach dem GG der Bundesrepublik Deutschland gibt es im Bund nur die Präsidentenanklage (Art. 61), aber keine Ministeranklage. – In Österreich gibt es die Ministeranklage sowohl gegen den Bundespräsidenten als auch gegen die Angehörigen der Bundes- und Landesregierungen. – Die Schweiz kennt nur den Beschluss der Bundesversammlung auf Strafverfolgung vor den ordentlichen Gerichten gegen ein Mitglied des Bundesrats.
Wissenschaft
Diagnose aus der Ferne
Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...
Wissenschaft
Wie die Zerstörung des Kachowka-Staudamms die Umwelt belastet
Als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine im Juni 2023 durch kriegsbedingte Explosionen gesprengt wurde, überschwemmten die Wassermassen Wohngebiete, Felder und zahlreiche geschützte Biotope. Eine Studie hat nun die langfristigen Umweltfolgen der Zerstörung erhoben. Besonders problematisch ist demnach, dass das Sediment des...