Lexikon
Polizeirecht
1. in sachlicher Hinsicht alle Rechtsregeln, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen; – 2. die Vorschriften, die für die als Polizeibehörden bezeichneten Ämter gelten (Organisation, Zuständigkeit, Befugnisse). Das Polizeirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend landesrechtlich geregelt (Polizeigesetze, Polizeiverwaltungsgesetze), z. T. aber auch bundesrechtlich (Bundespolizei u. a.). – In
Österreich
ist das Polizeirecht teils Bundes-, teils auch Landesrecht. In der Schweiz
ist das Polizeirecht überwiegend kantonales Recht.
Wissenschaft
Sanfter Strom
Mit nichtinvasiven Hirnstimulationen lassen sich Patienten nach einem Schlaganfall Erfolg versprechend behandeln. Auch bei Depressionen kann das Verfahren zum Einsatz kommen. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an Sauerstoff, kommt es...
Wissenschaft
Sternwarte der Superlative
Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...