Lexikon
Polizeirecht
1. in sachlicher Hinsicht alle Rechtsregeln, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen; – 2. die Vorschriften, die für die als Polizeibehörden bezeichneten Ämter gelten (Organisation, Zuständigkeit, Befugnisse). Das Polizeirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend landesrechtlich geregelt (Polizeigesetze, Polizeiverwaltungsgesetze), z. T. aber auch bundesrechtlich (Bundespolizei u. a.). – In
Österreich
ist das Polizeirecht teils Bundes-, teils auch Landesrecht. In der Schweiz
ist das Polizeirecht überwiegend kantonales Recht.
Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...