Lexikon

Zwang

Verwaltungsrecht
unmittelbarer Zwang
obrigkeitliche Anwendung physischer Gewalt einschließlich des Waffengebrauchs (Zwangsmittel) gegen Personen und gegen rechtswidrig errichtete oder eingerichtete Gegenstände (z. B. Beseitigung nicht genehmigter gewerblicher Anlagen); besonders häufig im Polizeirecht. Nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes vom 10. 3. 1961 wird unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen ausgeübt. Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge. Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.
Sagnac-Interferometer
Wissenschaft

Erdrotation mit Quantenverschränkung gemessen

Mit Hilfe verschränkter Quantenteilchen haben Forschende den Einfluss der Erdrotation gemessen. Damit bauen sie eine Brücke zwischen der Quantenmechanik und Einsteins allgemeiner Relativitätstheorie. Für ihr Experiment nutzten die Forschenden den sogenannten Sagnac-Effekt aus. Dieser führt dazu, dass die Rotation der Erde die...

Foto von dem Sensor am Oberarm einer Testperson
Wissenschaft

Tragbarer Sensor überwacht Flüssigkeitshaushalt

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