Lexikon
Zwang
Verwaltungsrecht
unmittelbarer Zwangobrigkeitliche Anwendung physischer Gewalt einschließlich des Waffengebrauchs (Zwangsmittel) gegen Personen und gegen rechtswidrig errichtete oder eingerichtete Gegenstände (z. B. Beseitigung nicht genehmigter gewerblicher Anlagen); besonders häufig im Polizeirecht. Nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes vom 10. 3. 1961 wird unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen ausgeübt. Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge. Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.

Wissenschaft
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„Der Glaube versetzt Berge“ lautet ein Sprichwort – und tatsächlich hat das, was man erwartet, oft einen erheblichen Einfluss auf das, was geschehen wird. Warum das auch in der Medizin so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Ein Patient, der von einem Medikament oder einer Heilmethode überzeugt ist, gesundet schneller als einer,...

Wissenschaft
Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte
Während in Deutschland viele Tausend Lehrstühle für Kunstgeschichte besetzt sind, kann man die Zahl der Wissenschaftshistoriker gefühlt an den Fingern seiner Hände abzählen. Wissenschaftsgeschichte ist ein Schwarzes Loch in der hiesigen Kultur, das man bei vielen Gelegenheiten dadurch zu stopfen versucht, dass man ab und zu etwas...