Lexikon

Zwangsmittel

Erzwingungsmittel; Beugemittel
auch Beuge-, Erzwingungs-, Ungehorsams- oder Zwangsstrafe, obrigkeitliche Zwangsausübung zum Zweck des Erwirkens rechtlich gebotener und des Verhinderns rechtlich verbotener Handlungen, besonders im Polizei- und Ordnungsrecht und im Vollstreckungsrecht; im Einzelnen Ersatzvornahme, Zwangsgeld, Zwangshaft und unmittelbarer Zwang. Die Zwangsmittel sind nach ihrem Zweck von den Geldbußen und Strafen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu diesen können Zwangsmittel mehrfach verhängt werden; sie entfallen mit Eintritt des erwünschten Verhaltens oder Zustands. Zwangsmittel sind auch Repressalien und Retorsionen im Völkerrecht.
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Müssen wir das Fliegen aufgeben?

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