Lexikon

Zwangsmittel

Erzwingungsmittel; Beugemittel
auch Beuge-, Erzwingungs-, Ungehorsams- oder Zwangsstrafe, obrigkeitliche Zwangsausübung zum Zweck des Erwirkens rechtlich gebotener und des Verhinderns rechtlich verbotener Handlungen, besonders im Polizei- und Ordnungsrecht und im Vollstreckungsrecht; im Einzelnen Ersatzvornahme, Zwangsgeld, Zwangshaft und unmittelbarer Zwang. Die Zwangsmittel sind nach ihrem Zweck von den Geldbußen und Strafen zu unterscheiden. Im Gegensatz zu diesen können Zwangsmittel mehrfach verhängt werden; sie entfallen mit Eintritt des erwünschten Verhaltens oder Zustands. Zwangsmittel sind auch Repressalien und Retorsionen im Völkerrecht.
Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
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