Lexikon
Ersatzvornahme
ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Wissenschaft
Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen
Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...
Wissenschaft
Ein Neustart fürs Immunsystem
CAR-T-Zellen könnten die Rheumatologie revolutionieren: Aktuell kommen sie für schwerkranke Patienten infrage, bei denen Standardtherapien versagen. von JULIETTE IRMER Jahrzehntelang bedeutete die Therapie einer schweren rheumatischen Autoimmunerkrankung für Patienten vor allem eines: das Immunsystem dauerhaft zu dämpfen....