Lexikon

Ersatzvornahme

ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Nbsp, VR, KI
Wissenschaft

Vor dem Ernstfall

In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...

MIkroquasar
Wissenschaft

Die verborgene Kraft der kleinsten Mikroquasare

Der Ursprung der energiereichen kosmischen Strahlung ist eines der größten Rätsel der Astroteilchenphysik. Denn bisher sind nur einige Quellen dieser schnellen Teilchen und kurzwelligen Gammastrahlung bekannt. Jetzt liefern neue Beobachtungen mit dem NASA-Gammastrahlen-Teleskop Fermi-LAT Hinweise auf zuvor unterschätzte Akteure...

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