Lexikon

Ersatzvornahme

ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Die Entdeckung des schönen Scheins
Wissenschaft

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Das Phänomen der Fluoreszenz bei Meerestieren wurde lange kaum beachtet. Mit der erstmaligen Beobachtung leuchtender Landlebewesen aber ist es zum Trendthema geworden. Wozu die Fluoreszenz gut ist, darüber rätseln die Zoologen noch immer. von TIM SCHRÖDER Manchmal braucht es etwas länger, bis ein wissenschaftliches Thema...

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Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt

Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...

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