Lexikon
Ersatzvornahme
ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Wissenschaft
Elektrostimulation bringt den Darm in Schwung
Ist die Kommunikation zwischen Gehirn und Verdauungssystem gestört, kann es zu schwerwiegenden Magen-Darm-Problemen kommen. Dazu zählen gegensätzliche Symptombilder wie Verstopfung und Stuhlinkontinenz. In allen Fällen soll eine elektrische Stimulation der beteiligten Nerven Abhilfe schaffen. Unklar war allerdings bisher, welche...
Wissenschaft
Eine doppelte Überraschung
Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...
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