Lexikon
Ersatzvornahme
ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Wissenschaft
Gibt es Leben auf K2-18b?
Der Nachweis von Planeten bei anderen Sternen ist inzwischen Routine. Nun können Astronomen sogar deren Atmosphären analysieren – und vielleicht bald Lebensspuren entdecken. von RÜDIGER VAAS Der Titel einer Pressemitteilung, die die renommierte Cambridge University im April 2025 verschickt hat, war so spektakulär wie irreführend...
Wissenschaft
Das Dilemma mit dem grünen Tee
Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...