Lexikon
Ersatzvornahme
ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Wissenschaft
Mehr als Bikinimedizin
Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...
Wissenschaft
Ein schlechtes Mikrofon lässt uns dümmer wirken
Wenn wir mit anderen Menschen sprechen, achten wir automatisch auf den Tonfall. In Videocalls beeinflusst zusätzlich die Qualität des Mikrofons, wie die Teilnehmenden den Sprecher wahrnehmen, wie Forschende in Online-Experimenten herausgefunden haben. Demnach wirken Menschen mit einem „blechern“ klingenden Mikrofon negativer auf...
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