Lexikon

Ersatzvornahme

ein Mittel des Verwaltungs- oder Zivilrechts, eine Handlung zu erzwingen, die auch von einer anderen als der handlungspflichtigen Person erbracht werden kann (vertretbare Handlung). Führt der Handlungspflichtige die Handlung nicht durch (z. B. Beseitigung von nicht genehmigten Baumaßnahmen) kann die Behörde einen Dritten mit deren Vornahme beauftragen, die Kosten hat der Handlungspflichtige zu tragen. Auch Zwangsmittel.
Foto von menschlichem Überresten aus der Maszycka-Höhle
Wissenschaft

Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien

Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...

Hydrothermalquel len in 860 Metern Wassertiefe im Menez Gwen Hydrothermalfeld südwestlich der Azoren.
Wissenschaft

Ozeane als Quelle des Lebens

Die Urzelle Luca könnte sich in der Tiefsee entwickelt haben. Forscher sind im Labor geochemischen Reaktionen auf der Spur, die am Rande heißer Schlote in der Tiefsee stattgefunden haben könnten. Von RAINER KURLEMANN Wer den Beginn allen Lebens auf der Erde verstehen will, muss tief ins Meer eintauchen. Viele Wissenschaftler sind...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch