Lexikon

Verwaltungsvollstreckung

die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
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Es werde Licht!

Noch heute künden über 400 Photonen in jedem Kubikzentimeter des Weltraums vom ersten Licht im Universum. Deutlich mehr Lichtteilchen gelangen von der Sonne zu uns – nachdem sie zuvor Hunderttausende Jahre durch unseren Stern geirrt sind. von Rüdiger Vaas Als man das TV-Programm früher noch analog über eine Fernsehantenne empfing...

Über 90 Prozent des globalen Handels erfolgen über den Seeweg.
Wissenschaft

Die Zukunft der Schifffahrt

Neunzig Prozent des globalen Handels werden über das Meer abgewickelt. Zur Welthandelsflotte gehörten im Jahr 2021 über 5400 Containerschiffe. Deutschland hat nach China die zweitgrößte Flotte an Containerschiffen. Von RAINER KURLEMANN Pewek ist die nördlichste Stadt Russlands. Der kleine Küstenort auf einer Halbinsel im...

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