Lexikon

Verwaltungsvollstreckung

die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Wissenschaft

Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln

Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...

Frau, Schlafen, Bett
Wissenschaft

Eine App für besseren Schlaf

Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...

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