Lexikon
Verwaltungsvollstreckung
die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Wissenschaft
Runter kamen sie alle
Die menschliche Fliegerei ist seit jeher inspiriert von der Natur. Ihre Geschichte erzählt von großen Visionen, brutalen Abstürzen und bahnbrechenden Erkenntnissen. von ROLF HEßBRÜGGE Wilbur und Orville Wright galten als bodenständige Gesellen. Die beiden Brüder aus Dayton im US-Bundesstaat Ohio betrieben Ende des 19....
Wissenschaft
Leuchtende Forschungshelfer
Das grün fluoreszierende Protein und seine Nachfolger bringen Licht und Farbe in die Welt der Zellen: Sie sind unverzichtbare Werkzeuge der Mikroskopie – und neue Anwendungen stehen bevor. von JULIETTE IRMER Das grün fluoreszierende Protein, kurz GFP genannt, hat eine erstaunliche Karriere hinter sich: Millionen Jahre lang hatte...