Lexikon

Verwaltungsvollstreckung

die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen durch Vollstreckungsanordnung (d. h., dass eine gerichtliche Klage auf Zahlung des geschuldeten Betrages nicht erforderlich ist) sowie die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung, die der Pflichtige aufgrund öffentlichen Rechts zu erbringen hat, durch Zwangsmittel. Die Verwaltungsvollstreckung ist geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Darüber hinaus enthalten einige Gesetze (z. B. die Abgabenordnung) Sonderbestimmungen.
Wissenschaft

Elektronen im fraktalen Gefängnis

Erstmals wurde eine gebrochene Dimensionalität bei Elektronen entdeckt, die in einem atomaren Fraktal eingeschlossen sind. von DIRK EIDEMÜLLER Fraktale Gebilde sind mit ihrer vielfachen Selbstähnlichkeit nicht nur sehr ästhetisch, sondern auch unter mathematischen Gesichtspunkten ziemlich kurios. Dabei sind Fraktale...

Wissenschaft

Haben kleine Sterne besondere Planeten?

Wie erdähnlich könnten die Welten um die vielen stellaren Winzlinge des Weltalls sein? Hinweise dazu hat nun der analytische Blick des Webb-Teleskops auf die planetenbildende Scheibe eines sehr massearmen Jung-Sterns geliefert. Sie enthält demnach viele kohlenstoffhaltige Verbindungen und offenbar wenig sauerstoffhaltige Gase....

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