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Vollstreckungstitel

eine öffentliche Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Anspruch, wegen dessen vollstreckt werden soll, besteht und vollstreckbar ist, z. B. ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, Vergleiche, beschwerdefähige Beschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche, gewisse notarielle oder gerichtliche Schuldurkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung daraus unterworfen hat, Vollstreckungsbescheide im Mahnverfahren (§ 794 ZPO). Ein Vollstreckungstitel ist eine der Voraussetzungen einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung. In der Verwaltungsvollstreckung treten an die Stelle von Vollstreckungstiteln und Vollstreckungsklauseln der fällige Leistungsbescheid und eine Vollstreckungsanordnung der Verwaltungsbehörde, deren Vollziehungsbeamte einen Vollstreckungsauftrag erhalten.
Stempel mit umgedrehtem Text neben dem Wort
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Ein schwer zu beobachtender Gammazerfall enthüllt Details über die Gestalt von Atomkernen. von DIRK EIDEMÜLLER Üblicherweise stellt man sich Atomkerne kugelrund vor. Aber einige Atomkerne sind ein wenig wie ein Diskus oder Rugbyball verformt. Allerdings sind die Kerne so winzig, dass es schwierig ist, genauere Aussagen über ihre...

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