Lexikon
Vollstreckungstitel
eine öffentliche Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Anspruch, wegen dessen vollstreckt werden soll, besteht und vollstreckbar ist, z. B. ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, Vergleiche, beschwerdefähige Beschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche, gewisse notarielle oder gerichtliche Schuldurkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung daraus unterworfen hat, Vollstreckungsbescheide im Mahnverfahren (§ 794 ZPO). Ein Vollstreckungstitel ist eine der Voraussetzungen einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung. In der Verwaltungsvollstreckung treten an die Stelle von Vollstreckungstiteln und Vollstreckungsklauseln der fällige Leistungsbescheid und eine Vollstreckungsanordnung der Verwaltungsbehörde, deren Vollziehungsbeamte einen Vollstreckungsauftrag erhalten.
Wissenschaft
Denisova-Fossil aus Taiwan identifiziert
Jahrelang gab ein fossiler Kieferknochen aus Taiwan der Wissenschaft Rätsel auf. Nun belegen Protein-Analysen, dass der kräftig gebaute Kiefer namens Penghu 1 von einem Denisova-Menschen stammt, einer vor 160.000 bis rund 50.000 lebenden frühmenschlichen Schwesterart der Neandertaler. Damit liefert die Studie einen direkten...
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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