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Vollstreckungstitel

eine öffentliche Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Anspruch, wegen dessen vollstreckt werden soll, besteht und vollstreckbar ist, z. B. ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, Vergleiche, beschwerdefähige Beschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche, gewisse notarielle oder gerichtliche Schuldurkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung daraus unterworfen hat, Vollstreckungsbescheide im Mahnverfahren (§ 794 ZPO). Ein Vollstreckungstitel ist eine der Voraussetzungen einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung. In der Verwaltungsvollstreckung treten an die Stelle von Vollstreckungstiteln und Vollstreckungsklauseln der fällige Leistungsbescheid und eine Vollstreckungsanordnung der Verwaltungsbehörde, deren Vollziehungsbeamte einen Vollstreckungsauftrag erhalten.
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