Lexikon
Vollstreckungstitel
eine öffentliche Urkunde, aus der sich ergibt, dass der Anspruch, wegen dessen vollstreckt werden soll, besteht und vollstreckbar ist, z. B. ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil, Vergleiche, beschwerdefähige Beschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche, gewisse notarielle oder gerichtliche Schuldurkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung daraus unterworfen hat, Vollstreckungsbescheide im Mahnverfahren (§ 794 ZPO). Ein Vollstreckungstitel ist eine der Voraussetzungen einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung. In der Verwaltungsvollstreckung treten an die Stelle von Vollstreckungstiteln und Vollstreckungsklauseln der fällige Leistungsbescheid und eine Vollstreckungsanordnung der Verwaltungsbehörde, deren Vollziehungsbeamte einen Vollstreckungsauftrag erhalten.
Wissenschaft
Auf der Stresswelle
Was mit wenigen Hormonmolekülen im Hypothalamus beginnt, vervielfacht sich zu einer Cortisol-Flut, die unseren Körper überschwemmt. von SIGRID MÄRZ Mit gerade einmal vier Gramm ist der Hypothalamus ein Leichtgewicht, vor allem im Vergleich zum Gehirn insgesamt, das es auf etwa 1,4 Kilogramm bringt. Und dennoch enthält dieser...
Wissenschaft
Geschenkte Überlebenszeit
Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...
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