Lexikon

Mahnverfahren

besondere Verfahrensart des deutschen Zivilprozessrechts, durch die der Gläubiger einer Geldforderung ohne mündliche Verhandlung einen Vollstreckungstitel erhalten soll. Auf seinen Antrag erlässt das Amtsgericht (Rechtspfleger) einen Mahnbescheid, gegen den der Schuldner Widerspruch erheben kann, wodurch das Mahnverfahren in das ordentliche Verfahren übergeht. Erfolgt kein Widerspruch, erklärt das Gericht (der Rechtspfleger) den Zahlungsbefehl auf Antrag des Gläubigers durch Eintragung eines Vollstreckungsbescheides für vorläufig vollstreckbar. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Einspruch einlegen (§§ 688703a ZPO).
Planeten, Stern
Wissenschaft

Totgeglaubte leben länger

Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...

Mitochondrium
Wissenschaft

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Mitochondrien sind als Energielieferanten ein wichtiger Bestandteil unserer Zellen. Da sie ursprünglich von Bakterien abstammen, enthalten sie ihre eigene DNA, die üblicherweise von unserem im Zellkern verpackten Erbgut getrennt ist. Gelegentlich allerdings wandern mitochondriale DNA-Abschnitte in den Zellkern und integrieren...

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