Lexikon
Vollstreckungsklausel
amtliche Beurkundung der Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels, die im Regelfall vom Urkundsbeamten des Prozessgerichts auf eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels gesetzt wird (§ 725 ZPO). Sie ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung.
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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Wissenschaft
Erzrausch am Meeresgrund
Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...
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