Lexikon

Anfechtung

Insolvenzrecht
Vorgehen von Gläubigern eines Schuldners gegen dessen sie benachteiligende Rechtshandlungen; geregelt in §§ 129 ff. Insolvenzordnung. Auch außerhalb der Insolvenz können benachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners durch einen Gläubiger nach dem Anfechtungsgesetz vom 5. 10. 1994 angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt und dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder anzunehmen ist, dass sie nicht zu einer solchen führen wird.
Orcas
Wissenschaft

Den Weißen Hai entthront

Seit Steven Spielbergs Film in den 1970er-Jahren gilt der Weiße Hai als Schrecken der Meere: grausam, gefährlich, übermächtig. Doch nun ist er selbst zum Gejagten geworden. von BETTINA WURCHE Weiße Haie sind nicht mehr die Top-Prädatoren vor der südafrikanischen Küste. Sie sind nun selbst die Gejagten – von Schwertwalen, die es...

Kelten
Wissenschaft

Starken Keltinnen auf der Spur

Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...

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