Lexikon
Anfechtung
Insolvenzrecht
Vorgehen von Gläubigern eines Schuldners gegen dessen sie benachteiligende Rechtshandlungen; geregelt in §§ 129 ff. Insolvenzordnung. Auch außerhalb der Insolvenz können benachteiligende Rechtshandlungen eines Schuldners durch einen Gläubiger nach dem Anfechtungsgesetz vom 5. 10. 1994 angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt und dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder anzunehmen ist, dass sie nicht zu einer solchen führen wird.
Wissenschaft
Empfindliche Wunderstoffe
Es ist schon zum Staunen, dass Thermodynamik im Nanobereich möglich ist und dass der Physiker Christopher Jarzynski einen der Hauptsätze aus dem 19. Jahrhundert den winzigen Maschinchen anpassen konnte, die keine schweren Transporte übernehmen, dafür aber das mikroskopische Treiben in lebenden Zellen aufrecht erhalten. Der...
Wissenschaft
Wertvoller Algen-Dschungel
Große Meeresalgen schützen das Klima – und sie sind als nachwachsender Rohstoff vielseitig einsetzbar. Forscher suchen nach Wegen, beides miteinander zu vereinen. von BETTINA WURCHE Grünbraune Algenteile türmen sich am Strand, im Wasser schwappen schlaffe Wedel und Stiele hin und her. Unter der Meeresoberfläche wiegt sich ein...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gehst du gut, geht’s dir gut
Immunsystem mit Schlagkraft
Der Wetterfrosch in uns
Wenn die Invasoren kommen
Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Schwingender Riese