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12. Januar 2005
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof erklärt heimliche Vaterschaftstest als Beweismittel vor Gericht für unzulässig. Ein Gentest ohne Einwilligung der Betroffenen würde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzen. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf derartige Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente beibringen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
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Wissenschaft
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