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12. Januar 2005
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof erklärt heimliche Vaterschaftstest als Beweismittel vor Gericht für unzulässig. Ein Gentest ohne Einwilligung der Betroffenen würde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzen. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf derartige Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente beibringen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Wissenschaft
KI-Stift könnte Parkinson-Diagnostik verbessern
Parkinson wird oft erst diagnostiziert, wenn die Betroffenen bereits unter deutlichen Symptomen wie Zittern leiden. Die bis dahin entstandenen Schäden im Gehirn lassen sich jedoch nicht wieder rückgängig machen. Um die neurodegenerative Krankheit früher diagnostizieren zu können, haben Forschende nun einen Stift entwickelt, der...
Wissenschaft
Kleine Optimisten
Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...