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12. Januar 2005
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof erklärt heimliche Vaterschaftstest als Beweismittel vor Gericht für unzulässig. Ein Gentest ohne Einwilligung der Betroffenen würde das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzen. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf derartige Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente beibringen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Wissenschaft
Wie stark uns KI-generierte Musik emotional berührt
Kreativität galt traditionell als einzigartig menschliche Fähigkeit. Doch künstliche Intelligenz wird immer besser darin, scheinbar kreative Erzeugnisse zu generieren – von Gedichten und Erzählungen über Bilder bis hin zu Musik. Doch können die maschinell erzeugten Werke unsere Emotionen auf ähnliche Weise ansprechen wie...
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...