Lexikon

Willensmängel

allgemein-rechtlich das Auseinanderfallen von Wille und Erklärungsinhalt bei Willenserklärungen. Willensmängel sind vor allem: 1. Irrtum, entweder im Erklärungsvorgang selbst (Erklärungsirrtum, z. B. durch Versprechen) oder über den Inhalt der Erklärung (Inhaltsirrtum, z. B. Unkenntnis der rechtlichen Bedeutung eines gebrauchten Worts) oder über ihre Motive (Motivirrtum, Irrtum im Beweggrund). Als Inhaltsirrtum wird auch der Irrtum über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache (Eigenschaftsirrtum) angesehen. Dissens. 2. Scherzerklärung, d. h. die nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde erkannt werden. 3. Drohung. 4. arglistige Täuschung. Die Scherzerklärung ist nichtig, in den drei anderen Fällen ist der Erklärende zur Anfechtung, im Eherecht zum Begehren der Aufhebung berechtigt. In allen Fällen muss der Erklärende grundsätzlich den Vertrauensschaden ersetzen (Schadensersatz). geheimer Vorbehalt, Scheingeschäft, Scheinehe.
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Wissenschaft

Zurück zum Mond

Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....

Cannabinol-Wirkung
Wissenschaft

Wie Cannabinol den Schlaf fördert

Seit langem gilt der Cannabis-Bestandteil Cannabinol (CBN) als schlaffördernd. Wie genau er sich auf Tiefschlaf- und Traumphasen auswirkt, war allerdings noch unklar. Nun hat ein Forschungsteam an Ratten gezeigt, dass CBN nicht nur die Gesamtschlafdauer erhöht, sondern auch die Tiefschlafphasen fördert. Daran beteiligt ist neben...

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