Lexikon

Willensmängel

allgemein-rechtlich das Auseinanderfallen von Wille und Erklärungsinhalt bei Willenserklärungen. Willensmängel sind vor allem: 1. Irrtum, entweder im Erklärungsvorgang selbst (Erklärungsirrtum, z. B. durch Versprechen) oder über den Inhalt der Erklärung (Inhaltsirrtum, z. B. Unkenntnis der rechtlichen Bedeutung eines gebrauchten Worts) oder über ihre Motive (Motivirrtum, Irrtum im Beweggrund). Als Inhaltsirrtum wird auch der Irrtum über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache (Eigenschaftsirrtum) angesehen. Dissens. 2. Scherzerklärung, d. h. die nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde erkannt werden. 3. Drohung. 4. arglistige Täuschung. Die Scherzerklärung ist nichtig, in den drei anderen Fällen ist der Erklärende zur Anfechtung, im Eherecht zum Begehren der Aufhebung berechtigt. In allen Fällen muss der Erklärende grundsätzlich den Vertrauensschaden ersetzen (Schadensersatz). geheimer Vorbehalt, Scheingeschäft, Scheinehe.
Wissenschaft

Bioinspirierte Wasseraufbereitung

Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...

Evolution, Krebs, Viren
Wissenschaft

Evolution im Eiltempo

Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...

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