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Scheinehe

irreführende Bezeichnung für eine Ehe, die nur der Form nach besteht. Rechtlich ist Scheinehe die auf einen wirkungslosen Eheschließungsversuch gegründete „Ehe“ (z. B. bei Fehlen der Mitwirkung des Standesbeamten). Die Scheinehe, auch Nichtehe, hat keinerlei Wirkungen einer Ehe.

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