Lexikon

Scheinehe

irreführende Bezeichnung für eine Ehe, die nur der Form nach besteht. Rechtlich ist Scheinehe die auf einen wirkungslosen Eheschließungsversuch gegründete „Ehe“ (z. B. bei Fehlen der Mitwirkung des Standesbeamten). Die Scheinehe, auch Nichtehe, hat keinerlei Wirkungen einer Ehe.
Archäologen, Archäologie, Ausgrabungen
Wissenschaft

Graben, bevor es zu spät ist

Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...

Industrie, Rohstoffe
Wissenschaft

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