Lexikon
Scheinehe
irreführende Bezeichnung für eine Ehe, die nur der Form nach besteht. Rechtlich ist Scheinehe die auf einen wirkungslosen Eheschließungsversuch gegründete „Ehe“ (z. B. bei Fehlen der Mitwirkung des Standesbeamten). Die Scheinehe, auch Nichtehe, hat keinerlei Wirkungen einer Ehe.
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...
Wissenschaft
Auto-Akkus – brandgefährlich?
Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...